Allgemeine Geschäftsbedingungen der LikeDaheim Apartments, Enes Kasumovic

1 Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung von möblierten Apartments sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden oder Auftraggeber (nachfolgend zusammenfassend „Kunde“) erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen der LikeDaheim Apartments/Enes Kasumovic (nachfolgend kurz „Betreiber“).
  2. Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
  3. Der Betreiber darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen.

2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung

  1. Der jeweilige Vertrag (z.B. über die entgeltliche Nutzungsüberlassung des Serviced Apartments, vorab oder vor Ort gebuchter Zusatzleistungen, etc.) kommt nach mündlichem, fernmündlichem, schriftlichem oder online abgegebenem Antrag des Kunden durch Annahme des Betreibers zustande. Dem Betreiber steht es frei, den Antrag schriftlich, in Textform (E-Mail) oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.
  2. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchungsanfrage des Mieters ab, wird der abweichende Inhalt der Buchungsbestätigung für den Kunden und den Betreiber dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden nach deren Zugang schriftlich widerspricht. Beginnt der Aufenthalt vor Ablauf der Wochenfrist, wird der abweichende Inhalt der Buchungsbestätigung für den Kunden und den Betreiber bei Übernahme des Apartments verbindlich.
  3. Vertragspartner werden ausschließlich der Mieter und der Betreiber. Hat ein Dritter für den Mieter gebucht, z.B. ein Vermittler oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, dass nicht selbst Vertragspartner werden will, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Mieter für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Apartmenthauses, an den Gast weiterzugeben.
  4. Eine Buchung kann für höchstens 6 Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerungen) vorgenommen werden. Eine stille Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch findet nicht statt.
  5. Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen/Neubuchungen bleiben vorbehalten.

3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

  1. Der Betreiber ist verpflichtet, ein Apartment in der vom Mieter gebuchten Kategorie oder ein gleichwertiges Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, die für das Apartment und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Betriebes zu bezahlen. Kann eine konkrete Preisabsprache nicht festgestellt werden, so gelten die im Apartmenthaus zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise als vereinbart (Fiktion der Vergütungshöhe). Vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte sind vom Betreiber ebenfalls gegenüber dem Kunden abzurechnen.
  3. Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich der Nettopreis angeboten wurde. Etwaige Erhöhungen nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Mieters. Sofern zwischen Buchung und Anreise mehr als drei Monate liegen und sich die für das Apartmenthaus geltenden Preise erhöht haben, kann der Betreiber die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu einer entsprechenden Preisanpassung gemäß den für das Apartmenthaus für den zusätzlichen Leistungsteil geltenden Preisen führen.
  4. Der Übernachtungspreis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten. Der Betreiber behält sich vor bei unangemessen hohen Verbrauchswerten eine Nachberechnung mit dem Kunden vorzunehmen. In den Preisen nicht enthalten sind etwa anfallende öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“), etc. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
  5. Die vereinbarte Vergütung ist im Voraus bis zum 1. Werktag eines Monats auf das in der Rechnung angegebene Konto des Betreibers zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar spätestens jedoch binnen 7 Werktagen. Der Betreiber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.
  6. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
  7. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.
  8. Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist der Betreiber berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.
  9. Der Mieter kann nur mit unstrittigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber dem Betreiber aufrechnen. Sofern der Mieter Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
  10. Hat der Mieter Sicherheitsleistung durch zur Verfügungstellung von Kreditkartendaten erbracht, ist der Betreiber berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Mieter in Anspruch genommenen Nebenleistungen, wie z.B. Sonderreinigungen, von der Kreditkarte des Kunden einzuziehen.

4 Nutzung des Mietobjektes

  1. In allen Apartments sowie im gesamten Gebäude gilt ein strenges Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen ist der Betreiber zur fristlosen Kündigung berechtigt Darüber hinaus fallen Kosten für eine Sonderreinigung in Höhe von 350,00 Euro (netto) an. Das Rauchen ist in den Außenbereichen gestattet. Durch das eigene Rauchen verursachte Zigarettenstummel sind ausschließlich in den aufgestellten Aschenbechern zu entsorgen.
  2. Eine Zimmereinigung, bei welcher die zur Verfügung gestellte Bettwäsche gewechselt wird, erfolgt durch den Betreiber alle 14 Tage. Handtücher werden, unabhängig von der Zimmerreinigung wöchentlich vom Betreiber gewechselt. Das Zimmer sollte an den Reinigungstagen zugänglich sein, da anderenfalls eine Reinigung nicht an den vorab vereinbarten Tagen erfolgen kann. Kochgeschirr etc. reiniget der Mieter ausschließlich selbst. Weitere oder häufigere Dienstleistungen können vom Mieter gegen Gebühr beauftragt werden. Die Zimmerreinigung findet ausschließlich von Montag bis Freitag statt. An Wochenenden sowie an Feiertagen ist grundsätzliche keine Reinigung vorgesehen. Ein Anspruch auf Reinigung an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen besteht seitens des Mieters nicht.
  3. Tiere jeglicher Art sind in den Apartments sowie im Gebäude selbst nicht gestattet. Die Zuwiderhandlung rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Die Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen durch Tiere werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
  4. Einige Apartments sind mit außenliegenden Sonnenrollos sowie Fliegengittern ausgestattet. Bei Beschädigung der Sonnenrollos, der dazugehörigen Fernbedienung oder der Fliegengitter werden dem Mieter die Reparaturkosten in Höhe von 200,00 Euro (netto) in Rechnung gestellt.
  5. Im Objekt befinden sich kostenpflichtige Waschmaschinen und Wäschetrockner, welche vom Mieter genutzt werden können. Das Waschen und Trocknen von Wäsche in den Apartments ist streng untersagt.
  6. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt mit allen Bestandteilen (Hofflächen, Vorräume, Treppenhäuser, Fahrstühle, Außenanlagen usw.) schonend und pfleglich zu behandeln.
  7. Bei fahrlässig verursachter, erhöhter Verschmutzung der gemeinsam genutzten Bereiche, durch z.B. das Tragen von sehr stark verschmutzen Schuhen, das Parken mit stark verschmutzen (Baustellen-) Fahrzeugen oder die achtlose Entsorgung von Zigarettenstummeln können die zusätzlich anfallenden Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden.
  8. Schäden am und im Haus und in den Mieträumen sind dem Betreiber oder seinen Beauftragten umgehend anzuzeigen, sobald der Mieter sie bemerkt. Für durch verspätete Anzeigen verursachte weitere Schäden haftet der Mieter. Bei Gefahr im Verzug hat der Mieter selbst notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um den Betreiber von Schaden zu bewahren. Der Betreiber übernimmt die hieraus entstehenden Kosten.
  9. Das Inventar der Apartments darf nicht entfernt werden. Das Anbringen von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist untersagt.
  10. Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzungen der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden, insbesondere auch wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten und Heizungsanlagen und sonstige Anlagen unsachgemäß behandelt, die Räume unzureichend gelüftet, beheizt, gesäubert und nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden.
  11. Der Mieter haftet für eventuelle Brandschäden die durch Bügeleisen, Glätteisen, Lockenstäbe oder ähnliche Geräte verursacht werden.
  12. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angestellten, Familienmitglieder, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, Besucher, Lieferanten, Kunden usw. verursacht werden.
  13. Während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) ist die zentrale Heizungsanlage so eingestellt, dass in den Apartments tagsüber eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 und nachts eine von 18 Grad Celsius erreicht werden kann.
  14. Die Müllentsorgung aus den Zimmern, Bädern, Küchen erfolgt durch die Mieter in die dafür vorgesehenen Tonnen auf dem Abstellplatz. Mülllagerung außerhalb der Tonne ist nicht zulässig.
  15. Da die Abholung der Großtonnen aufgrund falscher Mülltrennung in der Regel verweigert wird oder als Sonderentsorgung verrechnet wird, ist bei der Entsorgung des eigenen Mülls unbedingt auf eine ordnungsgemäße Mülltrennung zu achten. Bei unsachgemäßer Müllentsorgung durch den Mieter behält sich der Vermieter vor, dem Mieter den Mehraufwand für die nachträgliche Mülltrennung durch das LikeDaheim-Personal in Höhe von 50,00 Euro (netto) in Rechnung zu stellen.
  16. Leergut bzw. Glasmüll ist ordnungsgemäß vom Mieter zu entsorgen und darf nicht neben den Mülltonnen im Hof deponiert werden.
  17. Während der Sommermonate (01. Mai bis 30. September) ist die Klimaanlage so eingestellt, dass eine Kühlung des Apartments auf mindestens 6 Grad Celsius unter der Außentemperatur möglich ist. Die Inbetriebnahme von privaten Heizlüftern oder anderen Elektro-Großgeräten ist strikt untersagt. Derartige Geräte, die der Vermieter auffindet, werden entfernt und dem Mieter nach Ablauf des Mietvertrages wieder ausgehändigt. Darüber hinaus kann das Mietverhältnis wegen Gefahr im Verzug sofort beendet werden.
  18. Bei Verlust der Schlüsselkarten werden 40,00 Euro berechnet.
  19. WLAN und TV-Geräte sind vorhanden. Das Anbringen von Sattelitenanlagen im Außenbereich ist untersagt.
  20. Das Grillen auf dem gesamten Grundstück ist untersagt.
  21. PKW dürfen nicht auf den Nachbargrundstücken geparkt bzw. abgestellt werden. Abgemeldete PKW sowie PKW ohne TÜV-Plakette dürfen nicht auf dem Grundstück des Mietobjektes abgestellt werden.
  22. Alkoholexzesse sowie damit verbundenes Herumlungern vor dem Haus und auf den Grünanlagen sind untersagt.
  23. Für die Inanspruchnahme des hausinternen Notdienstes wird, bei durch den Mieter selbstverschuldeten Fällen, eine Gebühr in Höhe von 75,00€ erhoben. Dies umfasst alle Situationen, in welchen der Mieter es selbst zu verantworten hat, dass Ihm das Betreten der Unterkunft bzw. des Apartments nicht mehr möglich ist. Hierzu gehört unter anderem der Kartenverlust, eigenständiges Aussperren aus dem Apartment sowie unangekündigtes Verweilen im Apartment über die festgelegte Abreisezeit hinaus.

5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

  1. Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Mieter Anspruch auf Bereitstellung eines Apartments der gebuchten Kategorie. Er hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Apartments.
  2. Gebuchte Wohnungen stehen dem Mieter ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt. Bei personenloser Übergabe (z.B. unter Zuhilfenahme eines Schlüssels/Karten-Automaten) wird dem Mieter ein Übergabeprotokoll, in dem der Ist-Zustand des jeweiligen Apartments sowie das darin vorhandene Inventar dokumentiert sind, seitens des Betreibers durch Hinterlegung an deutlich sichtbarer Stelle im Apartment gestellt. Der Mieter hat in diesem Fall entsprechende Einwendungen gegen die Richtigkeit des Übergabeprotokolls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 36 Stunden schriftlich oder in Textform (E-Mail) gegenüber dem Betreiber zu rügen. Andernfalls gilt das Übergabeprotokoll als genehmigt.
  4. Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment spätestens um 11:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Übernachtungspreises für das Apartment in Rechnung stellen, sofern die Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Übernachtungspreis für die folgenden Nacht in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Mieters werden hierdurch nicht begründet. Dem Mieter steht es frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
  5. Die Rückgabe des Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie es der Mieter vorgefunden hat.
  6. Für das Serviced Apartment erhält der Mieter bei Einzug eine Schlüsselkarte sowie ggf. weitere Zutritts- und Zugangsmittel, die bei Abreise dem Betreiber zurückzugeben sind.
  7. Bei Abreise sind ferner:
    • sämtliche persönliche Gegenstände aus dem Apartment zu entfernen.
    • mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen.
    • alle Fenster zu schließen.
    • alle elektrischen Geräte (außer dem Kühlschrank) abzuschalten.
    • sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen.
    • alle Schlüsselkarten und/oder weitere vom Betreiber überlassenen Zutritts- und Zugangsmittel zurückzugeben.
    • alle etwaig gebuchten Zusatzleistungen vollständig bereitzustellen.
  1. Die Endreinigung wird vom Betreiber durchgeführt und bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen mit zusätzlich entstehenden Reinigungskosten im Rahmen einer Sonderreinigung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei während des Aufenthalts des Kunden erkannten übermäßigen Verunreinigungen. Darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche wegen übermäßiger Verschmutzung bleiben vorbehalten.
  2. Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll gefertigt, in das die vorhandenen Schäden sowie etwaig fehlendes Inventar aufzunehmen sind. Bei personenloser Rückgabe erstellt der Betreiber das Rückgabeprotokoll nach Inaugenscheinnahme des jeweiligen Apartments. Etwaige Abweichungen zwischen dem Übergabe- und dem Rückgabeprotokoll sind vom Betreiber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden zu rügen. Andernfalls gelten der Zustand sowie das vorhandene Inventar als genehmigt.
  3. Etwaige Beschädigungen im oder am jeweiligen Apartment, Beschädigungen oder das Fehlen von Inventar oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt bzw. von der hinterlegten Sicherheitsleistung abgezogen. Etwaige über die hinterlegte Sicherheitsleistung hinausgehende Schäden werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und, soweit bereits bei Abreise im Rahmen der Übergabe erkannt, mit der Schlussrechnung abgerechnet.

6 Rücktritt und Stornierung

  1. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten für den Mieter folgende Stornierungsbedingungen:
Fristen Stornogebühr (% des ursprünglichen Gesamtangebots)
Mehr als 1 Woche vor Anreise kostenfrei
Ab 1 Woche vor Anreise 40%
1 Tag vor Anreise 80%
Bei Nichtanreise bzw. am Anreisetag 100%

 

  1. Eine Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief) an den Betreiber zu erfolgen.
  2. Sofern zwischen dem Betreiber und dem Mieter, abweichend von regulären den Stornierungsbedingungen, ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Mieter bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betreiber auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Mieters erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Betreiber ausübt.
  3. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Mieters in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Betreiber in diesem Zeitraum seinerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Interessenten nach vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Mieter auf Rückfrage des Betreibers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  4. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde dem Betreiber Stornogebühren und Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 Ziffer 1 zu zahlen.
  5. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Mieters oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
    • der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartments den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers und der Anlage in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist.

7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters im angemieteten Apartment. Der Betreiber übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

8 Technische Einrichtung und Anschlüsse

  1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen (Spielekonsolen usw.) des Mieters unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Apartmenthauses gehen zu Lasten des Mieters, soweit der Betreiber diese nicht zu vertreten hat.
  2. Die Internetnutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Mieters. Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich und hat die Kostentragungspflicht.
  3. Der Mieter verpflichtet sich bei der Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten und dabei insbesondere keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten, keine belästigenden, verleumderischen, bedrohlichen oder sonst rechtswidrigen Inhalte zu versenden oder zu verbreiten, den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen- oder Kettennachrichten („Spam“) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen und im Übrigen überhaupt alles zu unterlassen, was ihn selbst und/oder den Betreiber Haftansprüchen Dritter aussetzen könnte.
  4. Der Mieter stellt den Betreiber demgemäß von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internets und/oder einem Verstoß gegen geltendes Recht beruhen. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch sämtliche dem Betreiber durch die gerichtliche oder außergerichtliche Inanspruchnahme und Anspruchsabwehr entstehenden Kosten und Aufwendungen.
  5. Störungen an vom Betreiber zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Betreiber diese Störungen nicht zu vertreten hat.

9 Zutritt zum Apartment

  1. Der Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Mieter gebuchten Zusatzleistungen (z.B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, Einkaufsservice, etc.) jederzeit berechtigt das Apartment zu betreten. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel im Rahmen der mit dem Mieter vorabgestimmten Leistungszeiten. Können Leistungszeiten im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist die Leistungserbringung unter Wahrung der größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber dem Mieter (z.B. Ankündigung des Eintritts durch Klopfzeichen, sorgfältiges Sich-Vergewissern, dass der Gast nicht gestört wird, etc.) vorzunehmen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.
  2. Bei Gefahr ist dem Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.
  3. Im Übrigen sind der Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte zum Betreten des Serviced Apartments zum Zwecke der Besichtigung und Prüfung nach vorheriger Anmeldung berechtigt.

10 Haftung des Mieters für Schäden

  1. Der Mieter haftet für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, welche durch ihn verursacht wurden.
  2. Sofern der Mieter Unternehmer ist, haftet er auch für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
  3. Bei Übergabe des Apartments wird dem Mieter eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung des Apartments nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Mieter zum Zeitwert zu ersetzen.
  4. Der Betreiber kann vom Mieter die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Kautionen).

11 Haftung des Betreibers

  1. Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten des Betreibers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird er bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
  2. Durch das Angebot an Parkplätzen kommt kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung von auf dem Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt haftet der Betreiber nicht.
  3. Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

12 Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen der Videoüberwachung

  1. Auf Grundlage von §4 BDSG bzw. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO wird in der Anlage eine Videoüberwachung durchgeführt. Davon betroffen sind ausschließlich ff. Bereiche:
    • Außengelände
    • Eingangsbereich EG
    • Flure im 1., 2. und 3. OG
  2. Die Datenverarbeitung erfolgt zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und zur Wahrnehmung des Hausrechts durch den Betreiber.
  3. Eine Übermittlung von persönlichen Daten der Gäste an Dritte zu anderen als den hier aufgeführten Zwecken findet nicht statt. Eine Datenübermittlung der Aufzeichnungen (z.B. an die Polizei) findet nur statt, wenn dies zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist.
  4. Die Daten werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland verarbeitet.
  5. Weitere Informationen können Sie unter info@likedaheim.de anfordern.

13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Friedberg.
  2. Erfüllungsort ist 61191 Rosbach.
  3. Vertragssprache ist Deutsch, etwaige Übersetzungen in andere Sprachen sind ausdrücklich unverbindlich.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Mieter und der Betreiber verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsteile wirtschaftlich gewollt haben. Das Gleiche gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken.

Verpflichtung des Mieters zur rechtstreuen Nutzung des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses:

Der Vermieter ist Inhaber eines Internetanschlusses. Um anderen Personen die Nutzung des Internetanschlusses zu ermöglichen, wird auf Folgendes hingewiesen:

Der Inhaber eines Internetanschlusses kann in Deutschland für Rechtsverletzungen, die über den Internetanschluss begangen werden, haften. Es besteht die technische Möglichkeit Rechtsverletzungen im Internet zu verfolgen und den Anschlussinhaber unter anderem gerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Trotz dieses Risikos möchte der Anbieter dem Nutzer den Anschluss zur Verfügung stellen und vertraut darauf, dass die in Deutschland geltenden Regeln und Gesetze vom Nutzer beachtet werden.

Aus diesem Grund bestätigt der Nutzer, dass er über nachfolgende Regeln belehrt worden ist und die Regeln ebenso wie die deutschen Gesetze akzeptieren und befolgen wird:

  1. Ich darf das mir ausgehändigte Passwort für den Internetanschluss nicht an Dritte herausgeben. Ich habe es vielmehr sicher aufzubewahren. Verliere ich das Passwort oder wird es Dritten zugänglich, werde ich dies dem Anbieter umgehend mitteilen.
  2. Ich bin darüber belehrt worden, dass ich über den von mir genutzten Internetanschluss keine illegalen Downloads vornehmen darf. Ich darf insbesondere kein sog. „Filesharing“ (Tauschen von fremder Musik, Filmen, Fotos, Videos etc. über Peer-to-Peer Netzwerke) tätigen.
  3. Ich darf über den Internetanschluss keine kostenpflichtigen Leistungen wie Abonnements, Glücks- und Gewinnspiele etc. in Anspruch nehmen. Außerdem darf ich über diesen Internetanschluss keine Verträge über kostenpflichtige Leistungen und Gegenstände abschließen (Bestellungen bei Onlineshops, eBay, Online-Spiele etc.).
  4. Ich darf keine pornografischen oder gewaltverherrlichenden Internetseiten besuchen.
  5. Ich darf über den Internetanschluss auch keine anderweitigen rechtswidrigen Handlungen (zum Beispiel: Personen beleidigen oder bloßstellen; fremde Fotos, die mir nicht gehören, online stellen; Fotos, die Dritte zeigen ohne deren Einwilligung veröffentlichen; gewaltverherrlichende Texte veröffentlichen etc.) vornehmen. Ich werde insoweit respektvoll mit anderen Personen umgehen.
  6. Sofern ich soziale Plattformen (wie beispielsweise Facebook etc.) nutze, werde ich meine diesbezüglichen Passwörter sicher aufbewahren und darauf achten, dass Dritte meine Accounts nicht missbrauchen können.
  7. Ich bin darüber belehrt worden, dass ich bei einer Rechtsverletzung und einem Verstoß gegen diese Regeln gegenüber dem Anbieter und dem jeweiligen Rechteinhaber haften kann.
  8. Ich weiß, dass mir der Internetanschluss kostenlos und freiwillig zur Verfügung gestellt wird. Der Anbieter kann mir daher den Zugang zum Internet jederzeit –insbesondere bei dem Verdacht, dass ich gegen dt. Gesetze oder auch gegen diese Regeln verstoßen habe- verweigern.
  9. Besteht der Verdacht, dass ich den Internetanschluss rechtswidrig oder entgegen diesen Regeln genutzt habe, habe ich dem Anbieter wahrheitsgemäß Auskunft über Art, Zeitpunkt und Dauer meiner Internetnutzung zu erteilen.
  10. Dieser Vertrag tritt mit Unterschrift in Kraft und gilt für die Gesamtdauer der Zurverfügungstellung des Internetanschlusses.

 

Rosbach v.d.H., 10.04.2025