Allgemeine Geschäftsbedingungen der LikeDaheim Serviced Apartment, Enes Kasumovic

1 Geltungsbereich

1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Wohnungen zur Beherbergung sowie für alle damit zusammenhängenden, für den Kunden oder Auftraggeber (nachfolgend zusammenfassend „Kunde“) erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen der LikeDaheim Serviced Apartment/Enes Kasumovic (nachfolgend kurz „Betreiber“).

2.Die Leistungserbringung erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden AGB; entgegenstehende oder von unseren abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.

3.Der Betreiber darf seine Leistungen auch durch Dritte erbringen.

2 Vertragsschluss, Vertragspartner, Unter- und Weitervermietung

1.Der jeweilige Vertrag (z.B. über die entgeltliche Nutzungsüberlassung des Serviced Apartments, vorab oder vor Ort gebuchter Zusatzleistungen, etc.) kommt nach mündlichem, fernmündlichem, schriftlichem oder online abgegebenen Antrag des Kunden durch Annahme des Betreibers zustande. Dem Betreiber steht es frei, den Antrag schriftlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.

2.Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung vom Inhalt des Antrags des Kunden ab, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und den Betreiber dann verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche nach deren Zugang schriftlich widerspricht. Beginnt der Aufenthalt vor Ablauf der Wochenfrist, wird der abweichende Inhalt der Reservierungsbestätigung für den Kunden und den Betreiber bei Übernahme des Apartments verbindlich.

3.Vertragspartner werden ausschließlich der Kunde und der Betreiber. Hat ein Dritter für den Kunden gebucht, z.B. ein Vermittler oder ein Unternehmen für seine Mitarbeiter, dass nicht selbst Vertragspartner werden will, haftet er dem Betreiber gegenüber zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag als Gesamtschuldner. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Boardinghouses, an den Gast weiterzugeben.

4.Eine Buchung kann für höchstens 6 Monate (inklusive etwaiger Vertragsverlängerung) vorgenommen werden. Eine stillschweigende Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch findet nicht statt.

5.Preiserhöhungen bei Vertragsverlängerungen/Neubuchungen bleiben vorbehalten.

3 Leistungen, Preise, Zahlungsmodalitäten

1.Der Betreiber ist verpflichtet, das vom Kunden gebuchte oder ein gleichwertiges Apartment bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.Der Kunde ist verpflichtet, die für das Apartment und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise des Betreibes zu bezahlen. Kann eine konkrete Preisabsprache nicht festgestellt werden, so gelten die im Boardinghouse zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Preise als vereinbart (Fiktion der Vergütungshöhe). Vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte sind vom Betreiber ebenfalls gegenüber dem Kunden abzurechnen.

3.Die vereinbarten Preise beinhalten die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Etwaige Erhöhungen nach Vertragsschluss gehen zu Lasten des Kunden. Sofern zwischen Vertragsschluss und Anreise mehr als drei Monate liegen und sich die für das Boardinghouse geltenden Preise erhöht haben, kann der Betreiber die vertraglich vereinbarten Preise angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu einer entsprechenden Preisanpassung nach den für das Boardinghouse für den zusätzlichen Leistungsteil geltenden Preisen führen.

4.Der Übernachtungspreis ist ein Pauschalpreis und beinhaltet grundsätzlich alle anfallenden Nebenkosten. Der Betreiber behält sich vor bei unangemessen hohen Verbrauchswerten eine Nachberechnung mit dem Kunden vorzunehmen. In den Preisen nicht enthalten sind etwa anfallende öffentliche Abgaben wie z.B. Kurtaxen, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“), etc. Die jeweiligen Beträge werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5.Die vereinbarte Vergütung ist bei einer Mietzeit ab einem Monat monatlich im Voraus bis zum 1. Werktag eines Monats auf das im Mietvertrag angegebene Konto des Betreibers zu zahlen. Ansonsten sind Rechnungen des Betreibers ohne Fälligkeitsdatum sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Der Betreiber ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Betreiber berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. bei Geschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 %, über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Betreiber bleibt der Nachweis eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.

6.Für jede Mahnung nach Verzugseintritt werden Mahnkosten in Höhe von 10,00 Euro erhoben. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass diese nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

7.Der Betreiber ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung und/oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. In diesem Fall ist der Betreiber berechtigt, bei Nichteinhaltung von Zahlungsterminen die jeweils vereinbarte Vergütung per Kreditkarte einzuziehen.

8.Der Kunde kann nur mit unstrittigen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Forderungen gegenüber dem Betreiber aufrechnen. Sofern der Kunde Unternehmer ist, kann er die Miete auch nur mindern, wenn das Minderungsrecht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.

9.Hat der Kunde Sicherheitsleistung durch zur Verfügungstellung von Kreditkartendaten erbracht, ist der Betreiber berechtigt, nach entsprechender Rechnungsstellung auch die vom Kunden in Anspruch genommenen Nebenleistungen wie z.B. Sonderreinigungen oder Minibarbefüllung über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen.

4 Rauchverbot, Tierhaltung

1.Die Apartments sind Nichtraucherwohnungen. Deshalb ist das Rauchen in allen Räumlichkeiten untersagt. Im Falle eines Verstoßes ist der Betreiber zur fristlosen Kündigung berechtigt. Darüber hinaus kann der Betreiber erforderlichenfalls Kosten einer Sonderendreinigung bei Nikotingeruch im Apartment in Höhe von pauschal € 500,00 in Rechnung stellen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Darüberhinaus gehende Schadenersatzansprüche des Betreibers bleiben unberührt.

2.Tiere dürfen vom Gast nur ausnahmsweise nach vorheriger Zustimmung des Betreibers und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung des Betreibers besteht nicht.

5 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe

1.Soweit keine anderslautende Vereinbarung besteht, hat der Kunde Anspruch auf Bereitstellung eines Apartments der gebuchten Kategorie. Er hat keinen Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines bestimmten Apartments.

2.Gebuchte Wohnungen stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3.Bei der Übergabe wird ein Übergabeprotokoll gefertigt. Bei personenloser Übergabe (z.B. unter Zuhilfenahme eines Schlüssel/Karten-Automaten) wird dem Kunden ein Übergabeprotokoll, in dem der Ist-Zustand des Serviced Apartments sowie das darin vorhandene Inventar dokumentiert sind, dem Kunden seitens des Betreibers durch Hinterlegung an deutlich sichtbarer Stelle im Apartment oder Übersendung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat in diesem Fall entsprechende Einwendungen gegen die Richtigkeit des Übergabeprotokolls unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 36 Stunden schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax) gegenüber dem Betreiber zu rügen. Andernfalls gilt das Übergabeprotokoll als genehmigt.

4.Am vereinbarten Abreisetag ist das Apartment spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber aufgrund der verspäteten Rückgabe 50 % des Tagespreises für die Wohnung in Rechnung stellen, sofern die Räumung bis 18.00 Uhr erfolgt. Bei einer Räumung erst nach 18.00 Uhr kann der gesamte Tagespreis für den folgenden Tag in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Betreiber kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

5.Die Rückgabe des Apartments hat in dem Zustand zu erfolgen, wie es der Kunde vorgefunden hat.

6.Bei Abreise sind ferner:

  • sämtliche persönliche Gegenstände aus dem Apartment zu entfernen
  • mitgebrachte Lebensmittel zu entsorgen
  • alle Fenster zu schließen
  • alle elektrischen Geräte (außer dem Kühlschrank) abzuschalten
  • sämtlicher Müll in die dafür vorgesehenen Mülltonnen zu entsorgen
  • alle Schlüssel/Karten und/oder weitere überlassenen Zutritts- und Zugangsmittel zurückzugeben
  • alle etwaig gebuchten Zusatzleistungen vollständig bereitzustellen.

7.Die Endreinigung wird vom Betreiber durchgeführt und nur bei außergewöhnlich starken Verschmutzungen mit zusätzlich entstehenden Reinigungskosten im Rahmen einer Sonderreinigung dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch bei während des Aufenthalts des Kunden erkannten übermäßigen Verunreinigungen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche wegen übermäßiger Verschmutzung bleiben vorbehalten.

8.Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll gefertigt, in das die vorhandenen Schäden sowie etwaig fehlendes Inventar aufzunehmen sind. Bei personenloser Rückgabe (z.B. unter Zuhilfenahme eines Schlüssel/Karten-Automaten) erstellt der Betreiber das Rückgabeprotokoll nach Inaugenscheinnahme des Serviced Apartments. Etwaige Abweichungen zwischen dem Übergabe- und dem Rückgabeprotokoll sind vom Betreiber unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 48 Stunden zu rügen. Andernfalls gelten der Zustand sowie das vorhandene Inventar als genehmigt.

9.Etwaige Beschädigungen im oder am Serviced Apartment, Beschädigungen oder das Fehlen von Inventar oder Beschädigungen der Gemeinschaftsflächen und/oder deren Einrichtungen werden über die vom Kunden bei der Buchung anzugebenden Kreditkarte abgerechnet. Im Falle der Einräumung alternativer Zahlungsmethoden und der Stellung einer anderweitig vereinbarten Sicherheit, werden entsprechende Schäden und Inventarfehlstände mit dieser Sicherheit verrechnet, soweit diese nicht vorher in Anspruch genommen wurde. Etwaige über das beim Kunden zur Verfügung stehende Kreditartenlimit oder über die anderweitig zur Verfügung gestellte Sicherheit hinausgehende Schäden werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und, soweit bereits bei Abreise im Rahmen der Übergabe erkannt, mit der Schlussrechnung abgerechnet.

6 Rücktritt und Stornierung

1. Soweit nicht anderes vereinbart, gelten für den Kunden folgende Stornierungsbedingungen:

Fristen Stornogebühr (% des ursprünglichen Gesamtangebots)
Bis 30 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei
29-10 Tage vor dem Anreisetag 50%
9-2 Tage vor dem Anreisetag 80%
1 Tag vor Anreise & am Anreisetag 100%

2.Eine Stornierung hat schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) an den Betreiber zu erfolgen.

3.Sofern zwischen dem Betreiber und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegenüber dem Betreiber auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieser sein Recht zum Rücktritt nicht bis zum vereinbarten Termin schriftlich gegenüber dem Betreiber ausübt.

4.Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden in einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Betreiber in diesem Zeitraum seinerseits auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach vertraglich gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreibers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Betreiber gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Betreiber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall hat der Kunde dem Betreiber Stornogebühren und Bearbeitungsgebühren entsprechend § 6 Ziffer 2 zu zahlen.

6.Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Apartments unter irreführenden oder falschen Angaben vertragswesentlicher Tatsachen, zum Beispiel solcher, die in der Person des Kunden oder des Zwecks liegen, gebucht werden;
  • der Betreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der gebuchten Apartments den Hausfrieden, die Sicherheit oder das Ansehen des Betreibers und der Anlage in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Betreibers zuzurechnen ist.

7 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

1.Mitgeführte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im angemieteten Apartment. Der Betreiber übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seinerseits. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung auf Grund der Umstände des Einzelfalls eine vertragswesentliche Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

8 Behandlung der Serviced Apartments

1.Für das Serviced Apartment erhält der Gast bei Einzug einen Haus-/Türschlüssel bzw. Karte sowie ggf. weitere Zutritts- und Zugangsmittel, die bei Abreise dem Betreiber zurückzugeben sind.

2.Der Kunde hat das Serviced Apartment sowie die Gemeinschaftsräume und -Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln.

3.Das Inventar der Serviced Apartments darf nicht entfernt werden. Die Anbringung bzw. das Aufstellen von Dekorationsgegenständen an den Wänden ist untersagt.

4.Der Kunde haftet dem Betreiber für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht verursacht werden, insbesondere auch, wenn die Räume unzureichend gelüftet, gereinigt, beheizt oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden.

9 Technische Einrichtung und Anschlüsse

1.Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der Wohnung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers, soweit es sich nicht um Gegenstände des üblichen täglichen Gebrauches handelt. Durch die Verwendung dieser Geräte des Kunden aufgetretene Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Boardinghouse gehen zu Lasten des Kunden, soweit der Betreiber diese nicht zu vertreten hat.

2.Die Internetnutzung erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Kunden. Für die über das Internet übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Kunde selbst verantwortlich und kostentragungspflichtig. Der Kunde verpflichtet sich bei der Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten und dabei insbesondere keine sitten- oder rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten, keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich zu vervielfältigen, zu verbreiten oder zugänglich zu machen, die geltenden Jugendschutzvorschriften einzuhalten, keine belästigenden, verleumderischen, bedrohlichen oder sonst rechtswidrigen Inhalte zu versenden oder zu verbreiten, den Internetzugang nicht zur Versendung von Massen- oder Kettennachrichten („Spam“) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen und im Übrigen überhaupt alles zu unterlassen, was ihn selbst und/oder den Betreiber Haftungsansprüchen Dritter aussetzen könnte. Der Kunde stellt den Betreiber demgemäß von allen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Internets und/oder einem Verstoß gegen geltendes Recht beruhen. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch sämtliche dem Betreiber durch die gerichtliche oder außergerichtliche Inanspruchnahme und Anspruchsabwehr entstehenden Kosten und Aufwendungen.

3.Störungen an vom Betreiber zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit der Betreiber diese Störungen nicht zu vertreten hat.

10 Zutritt zum Apartment

1.Der Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte sind im Rahmen der vom Kunden gebuchten Zusatzleistungen (z.B. Reinigung, Betten- und Handtuchwechsel, Einkaufsservice, etc.) jederzeit berechtigt das Serviced Apartment zu betreten. Die Leistungserbringung erfolgt in der Regel im Rahmen der mit dem Kunden vorabgestimmten Leistungszeiten. Können Leistungszeiten im Einzelfall nicht eingehalten werden, ist die Leistungserbringung unter Wahrung der größtmöglichen Rücksichtnahme gegenüber dem Gast (z.B. Ankündigung des Eintritts durch Klopfzeichen, sorgfältiges Sich-Vergewissern, dass der Gast nicht gestört wird, etc.) vorzunehmen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung zu einer bestimmten Tageszeit besteht nicht.

2.Bei Gefahr ist dem Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte der Zutritt zu jeder Tages- und Nachtzeit gestattet.

3.Im Übrigen sind der Betreiber, dessen Beauftragte oder Bevollmächtigte zum Betreten des Serviced Apartments zum Zwecke der Besichtigung und Prüfung nach vorheriger Anmeldung berechtigt.

4.Bei Abwesenheit des Kunden von mehr als 2 Wochen hat er alle Wasserzuläufe zu schließen und den Schlüssel/die Karte beim Betreiber zu hinterlegen.

11 Haftung des Kunden für Schäden

1.Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an dem Gebäude oder Inventar, die durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.

2.Bei Übergabe des Apartments wird dem Gast eine Inventarliste zur Verfügung gestellt, die er gegenzuzeichnen hat. Die Kosten der bei Räumung des Apartments nicht mehr vorhandenen Gegenstände hat der Kunde zum Zeitwert zu ersetzen.

3.Der Betreiber kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen (z. B. Kautionen). Die Sicherheitsleistung kann auch durch die zur Verfügung Stellung von Kreditkartendaten erfolgen. Der Betreiber ist in diesem Fall berechtigt, die Kosten für die Beseitigung von vom Kunden oder etwaigen Mitbewohnern oder Besuchern schuldhaft verursachten Schäden am Apartment über die Kreditkarte des Kunden einzuziehen. Die Kosten für die Beseitigung der Schäden wird der Betreiber zuvor durch Einholung eines Kostenvoranschlages eines Handwerker-Fachbetriebes ermitteln.

4.Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

12 Haftung des Betreibers

1.Der Betreiber haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Betreiber die Pflichtverletzungen zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten des Betreibers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Betreibers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Betreibers auftreten, wird er bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

2.Soweit dem Kunden ein Stellplatz in einer Garage oder einem sonstigen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Parkplatz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge oder deren Inhalte haftet der Betreiber nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.

3.Alle Ansprüche gegen den Betreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit, sowie bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

13 Schlussbestimmungen

1.Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Friedberg.
2.Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rosbach.
3.Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde und der Betreiber verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsteile wirtschaftlich gewollt haben. Das Gleiche gilt im Falle von etwaigen Regelungslücken.

Rosbach v.d.H., 03.05.2021